Solidarität mit der FAU Berlin
Am Freitag, den 11.12.2009 erhielt die Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin das Urteil des Landesgerichtes Berlin – Brandenburg, in dem verkündet wurde, dass sie sich fortan nicht mehr “Gewerkschaft” oder “Basisbewerkschaft” nennen darf. Auf Missachtung des Urteils steht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem halben Jahr, oder ein Geldbetrag in Höhe von 250.000 Euro.
Kläger gegen die FAU Berlin waren die Geschäftsführer Timothy Grossmann und Tobias Hackel des Betriebes der “Neuen Babylon Berlin Gmbh”, gegen deren Betrieb die FAU Berlin seit einigen Monaten einen intensiven Arbeitskampf führt, der über Berlin hinaus intensive Wahrnehmung erfuhr und erfährt. Während des Arbeitskampfes wurde die FAU Berlin immer wieder Zielscheibe für undemokratische bishin zu reaktionären Interventionen von Organen wie Ver.di vertreten durch Andreas Köhn oder der Linkspartei.
Doch die kämpfende Belegschaft und die FAU Berlin im Kino Babylon ließen sich von ihren übermächtigen Konkurrenten wenig beeindrucken und kämpften weiter, mit der Perspektive einen erfolgreichen Arbeitskampf durchzuführen, um schließlich allen zu zeigen, was schon längst hätte auf dem Plan stehen müssen: Die Durchsetzungsfähigkeit und Kompetenz anarchosyndikalistischer und damit auch selbstbestimmter Ideen und Organisation.
Sie trotzten allen Schwierigkeiten, so gut, wie es die Umstände ermöglichten, bis die Damen und Herren der sozialpartnerschaftlichen Agenda nur mit Druck juristischen Beistands Sanktionen gegen die Beschäftigten und die FAU Berlin, die am stärksten aufgestellte Gewerkschaft im Betrieb, erheben konnten, um ihnen so jeglichen Handlungsspielraum zu nehmen – durch Klagewut sollte eine Lähmung erzielt werden.
Das Urteil im Oktober sollte nicht die letzte offensive Maßnahme gegen die GewerkschafterInnen sein. Schließlich wurde der FAU Berlin, wie oben erwähnt, unter Androhung von Strafe verboten, sich Gewerkschaft zu nennen. Dies ist nicht nur ein Angriff auf Gewerkschaftsfreiheit und damit die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie man sich organisiert, anstatt dies Funktionärseliten oder Geschäftsführungen zu überlassen, sondern dies ist auch das erste deFacto-Verbot einer gewerkschaftlichen Organisation seit 1933, da das Verbot sich “Gewerkschaft” zu nennen, mehr ist, als nur nicht mehr ein Wort gebrauchen zu dürfen.
Jede weitere “gewerkschaftliche Arbeit” ist der FAU Berlin offiziell verunmöglicht. Da sie sich nicht als Gewerkschaft bezeichnen darf, stehen ihr nicht einmal die geringsten Gewerkschaftsrechte zu. Ein Teufelskreis, der nur mehr unterstreicht, dass der Begriff des Verbots zu keinem Zeitpunkt plastisch oder irreal ist, es ist die logische Konsequenz für die Arbeit der FAU, die durch das Urteil ad Absurdum geführt werden soll. Obwohl ihr die Bezeichung per Gericht aberkannt wurde, werden ihre Mitgleider im Betrieb so behandelt wie zuvor, nämlich als Mitglieder der ArbeiternehmerInnenvetretung, die am aktivsten im Betrieb arbeitet.
Somit wird den kämpfenden Aktiven, den Beschäftigen, jegliches Recht entzogen sich gegen miese Arbeitsbedingungen und niedrige Bezahlung zur Wehr zu setzen. Die DGB Gewerkschaften stellen unter diesen Umständen die übrige und einzige Alternative dar. Wie sehr aber der Funktionärsapparat während der Geschichte im Babylon bewiesen hat, wie die Uhren in der Hauptstadt ticken, wird natürlich nicht vom Landesgericht Berlin-Brandenburg in Betracht gezogen – Es war ein erstklassig aufgeführter Krimi der Arbeitskampfgeschichte, in dem mündige und kämpferische Beschäftige, ob ver.di, FAU oder unorganisiert, entmündigt und bekämpft wurden – von allen Seiten – und nach Strich und Faden verarscht und übergangen werden, alles für den guten Ruf eines engagierten “linken” Kinos versteht sich.
Die Geschehnisse, die sich im Babylon abspielen, sind ein bundesweites Zeichen der Organisierungsfrage, die die FAU gestellt hat, als Gewerkschaft aufzutreten und eine Perspektive, abseits des Jochs von DGB-FunktionärInnen und Politzirkus, zu entwickeln, die allen, die ihr Leben selbst gestalten und verwirklichen wollen, nach basisdemokratischen und solidarischen Prinzipien leben und streben und letztendlich die Stärke zu erkennen, erfolgreich gegen Politik und Kapital vorzugehgen. Die Präsenz und die Attraktivität des Kampfes war nicht zu übersehen, und damit konnte auch die FAU nicht länger ignoriert werden – die Folgen sehen wir. Die GegnerInnen dieses Kampfes sind sich natürlich bewusst, wie sehr dieser Kampf in der BRD Schule machen würde. Sie wissen auch, dass es (noch) kein alternatives Bewusstsein zu Sozialpartnerschaft und Postfaschistischen Tendenzen gibt. Ihnen ist bewusst, dass die soziale Lage für viele Menschen immer härter wird, die Lebensbedingungen prekärer und damit unaustehlicher, daher müssen sie als Schergen des Kapitals alle klassenkämpferischen Elemente mit direkter Wirkung unterbinden. Deswegen wissen wir, wie wichtig die Unterstützung für die FAU Berlin ist und wie wichtig es ist, dass die FAU Berlin diesen Kampf erfolgreich weiterführt und gewinnt. Trotz des Verbotes, wurde vom Berliner Senat 30.000 Euro jährlich mehr versprochen, die in die Löhne der Angestellten investiert werden sollen. Ein kleiner Erfolg ist schon spürbar,
trotzdem aber rufen wir auf, die FAU Berlin im Kampf
für Gewerkschaftsfreiheit – das Recht der Selbstbestimmung von Organistation und Kampfmittel der ArbeiterInnen
für einen erfolgreichen Arbeitskampf im Kino Babylon
und für viele weitere Arbeitskämpfe in 2,3, vielen neuen “Babylons”
zu unterstützen.
Klassenkampf statt Sozialpartnerschaft.
Solidarität mit der FAU Berlin!
ASJ Bonn
ASJ Herne/Recklinghausen
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ASJ Duisburg
ASJ Göttingen
ASJ Berlin
ASJ Münster
weitere Infos unter www.fau.org/verbot