Kriminalisierung von Antifaschist_innen

Gerichtliche Kriminalisierung und staatsanwaltliche Einschüchterungsversuche von Nazigegnern nach Neonazidemonstration in Remagen
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Am 12.05.2011 wurde vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ein 23jähriger Antifaschist ohne Beweise wegen gefährlicher Korperverletzung zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung und einer Reihe schikanierender Auf­lagen verurteilt. Bei mindestens 6 Personen stehen noch Gerichtsverfahren wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung an.
Der ermittelnde Oberstaatsanwalt J.-W. Schmengler tönte schon bei der Haftprüfung des 23jährigen Antifaschisten, dass er ihn und seine „Freunde allesamt in den Knast“ bringen werde. Vom rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung war also von Anfang an nicht die Rede. Beim Prozess wurden der Angeklagte und sein Verteidiger beschimpft und Menschen im Publikum Schreibblöcke und Stifte abgenommen. Ein Entlastungszeuge, der vor Gericht aussagen konnte, dass der Polizeibeamte mit Pfefferspray und Teleskopschlagstock gegen die Demonstrantengruppe vorgegangen sei, wurde zum krönenden Abschluss wegen vermeintlicher Falschaussage in Handschellen aus dem Gericht abgeführt. Er wurde über 6 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten. Ihm droht nun ebenfalls ein Gerichtsverfahren.
Hier soll dringend notwendiges antifaschistisches Engagement im Rhein-Ahrkreis kriminalisiert werden. Verurteilungen ohne Beweise und eklatante Zeugeneinschüchterungen dürfen nicht hingenommen werden.
Antifaschistischer Widerstand ist notwendig, denn im Rhein-Ahrkreis gibt es mit dem Aktionsbüro Mittelrhein eine der aktiv­sten und gefährlichsten Nazigruppierungen in Westdeutschland.